Regelungen zur Anrechnung Anrechnung von Leistungen
Grundsätzliche Informationen zur Anrechenbarkeit von im Ausland erworbenen Leistungen stehen nachfolgend zur Verfügung.
Im Falle eines ERASMUS-Austauschs schließen Sie über die Studienberatung Islamwissenschaft ein sogenanntes Learning Agreement ab, das die während Ihres Aufenthalts zu erbringenden Leistungen und deren spätere Anerkennung regelt. Das aktuelle Formular für ein solches Learning Agreement ist nachfolgend abrufbar.
Genauere Angaben zur Anrechnung von im Ausland während eines ERASMUS-Aufenthalts erbrachten Studienleistungen sind ebenfalls nachfolgend zusammengestellt.
Sollten Sie sich nicht im Rahmen von ERASMUS im Ausland befunden haben, schließt die Fachstudienberatung Islamwissenschaft vor Ihrer Abreise einen auf Ihr Auslandsvorhaben abgestimmten Anerkennungsvertrag mit Ihnen ab. In diesem werden, ähnlich wie im ERASMUS Learning Agreement, die zu erbringenden Leistungen und deren spätere Anrechenbarkeit festgelegt. Aufgrund der Vielfalt individuell organisierter Auslandsaufenthalte werden diese Anerkennungsverträge individuell und formlos aufgesetzt und sind nach der Rückkehr der Studienberatung Islamwissenschaft erneut vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass ein Ersatz von Sprachkursstufen (Arabisch, Persisch, Türkisch I–IV) durch im Ausland erbrachte außeruniversitäre Leistungen (private Sprachschulen etc.) leider nicht möglich ist.
Halten Sie bitte vor und während Ihres Auslandsaufenthaltes Kontakt mit der Studienberatung Islamwissenschaft, um spätere Probleme bei der Anrechnung zu vermeiden. Kommunizieren Sie insbesondere Planänderungen zeitnah, damit eventuelle Anpassungen des Anerkennungsvertrags vor Ihrer Rückkehr geregelt und festgehalten werden können.
Bitte beachten Sie auch die prinzipiellen Anmerkungen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen auf den Seiten des Dezernats für Internationale Beziehungen (insbesondere zur Notenumrechnung).
Bei der Anrechnung von Studienleistungen im In- und Ausland für die Fächer Islamwissenschaft und Nahoststudien findet die von der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg entwickelte Anwendung Verwendung, die auch der Lissabon-Konvention zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen entspricht.