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Kosten und Regelungen Gebührenordnung

§1 SÄUMNISGEBÜHREN

  1. Wird Bibliotheksgut nicht fristgerecht zurückgegeben, wird für jeden angefangenen Öffnungstag eine Gebühr von € 3,00 je ausgeliehener Medieneinheit erhoben.

§2 SÄUMNISGEBÜHREN

  1. Muss Bibliotheksgut neu beschafft werden, weil der Benutzer es verloren, beschädigt oder nach der dritten Mahnung nicht zurückgegeben hat, so hat der Benutzer die Kosten für die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur als besondere Auslagen zu erstatten. Darüber hinaus kann eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 je Medieneinheit erhoben werden. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
  2. Der Gebührenanspruch und der geleistete Wertersatz werden durch eine spätere Rückgabe des Bibliotheksgutes nicht berührt.

§3 FÄLLIGKEIT

  1. Die nach dieser Satzung zu erhebenden Gebühren und zu erstattenden Auslagen werden mit ihrer Bekanntgabe fällig. Die Bekanntgabe kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.

§4 AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

  1. Die Bezahlung der Gebühren und Ansprüche aus dieser Satzung erfolgt ausschließlich in der Bibliothek.